Weitere Hilfsangebote und Unterstützung
Nicht jede Hilfe passt für jede Situation. Manchmal braucht man zunächst einen ersten Ansprechpartner. Manchmal geht es um psychotherapeutische Unterstützung, polizeilichen Opferschutz, Opferberatung, gesundheitliche Folgen oder weitere konkrete Hilfswege.
Diese Seite führt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten verständlich und übersichtlich zusammen – ohne alles gleichzeitig lösen zu müssen.
Was brauche ich gerade?
Nicht alles ist in jedem Moment gleich wichtig. Wählen Sie zunächst einfach den Bereich, der zu Ihrer aktuellen Situation am ehesten passt.
Bei unmittelbarer Gefahr: Wenn Sie sich akut bedroht fühlen, wenden Sie sich an die Polizei. Im Notfall gilt 110. Bei einem medizinischen Notfall gilt 112.
Ein möglicher Einstieg über die 116117
Wenn seelische Beschwerden anhalten oder den Alltag spürbar beeinträchtigen, kann psychotherapeutische Unterstützung ein wichtiger Weg sein.
Psychotherapeutische Sprechstunde
Für die erste Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde ist kein Vermittlungscode erforderlich.
In der Sprechstunde wird fachlich geklärt, welche Behandlung oder weitere Unterstützung sinnvoll sein kann.
Eine Sprechstunde bedeutet allerdings nicht automatisch, dass in derselben Praxis unmittelbar ein langfristiger Therapieplatz verfügbar ist.
PTV 11 und Vermittlungscode
Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde kann ein Formular PTV 11 mit Behandlungsempfehlung und Vermittlungscode ausgestellt werden.
Ist darauf vermerkt, dass eine ambulante Psychotherapie zeitnah erforderlich ist, kann der Vermittlungscode beispielsweise für eine psychotherapeutische Akutbehandlung oder für probatorische Sitzungen genutzt werden.
Die Vermittlung ist telefonisch über die 116117 oder über den Online-Terminservice möglich.
Probatorische Sitzungen ohne PTV 11 und Vermittlungscode
Bei einer Entlassung aus einer Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung mit psychischer Diagnose gilt für die Terminvermittlung eine besondere Regel: Für die Vermittlung probatorischer Sitzungen werden in dieser Situation kein Formular PTV 11 und kein Vermittlungscode benötigt.
Entsprechende Termine können sogar bereits während des stationären Aufenthalts vereinbart und wahrgenommen werden.
Entlassungsberichte, Behandlungsempfehlungen und sonstige vorhandene medizinische Unterlagen sollten beim weiteren Kontakt mit dem Terminservice oder einer Praxis griffbereit sein.
Nach einer psychosomatischen Reha: auch an Psy-RENA denken
Nach einer psychosomatischen Rehabilitation kann zusätzlich eine Reha-Nachsorge der Deutschen Rentenversicherung in Betracht kommen.
Die psychosomatische Rehabilitationsnachsorge Psy-RENA soll dabei helfen, in der Reha erarbeitete Strategien in Alltag und Beruf weiter umzusetzen. Die ausführlichen Informationen dazu haben wir bewusst auf der Seite „Seelische Folgen“ gebündelt.
Traumaambulanzen und BIOS-BW
Nach einer Gewalttat muss nicht immer ausschließlich auf einen regulären Therapieplatz gewartet werden. Traumaambulanzen können Betroffenen kurzfristige psychologische Unterstützung bieten.
Traumaambulanzen
Traumaambulanzen sind spezialisierte Anlaufstellen, die nach Gewalttaten eine wichtige frühzeitige Unterstützung ermöglichen können.
Das offizielle Opferhilfe-Portal des Bundes informiert über Traumaambulanzen und weitere Hilfen nach einer Straftat.
BIOS-BW als regionales Angebot
BIOS-BW bietet Hilfen für Betroffene von Gewalttaten und ist insbesondere in Baden-Württemberg eine wichtige mögliche Anlaufstelle.
Für Menschen aus Karlsruhe und Umgebung kann dieses Angebot besonders interessant sein.
Kurzfristige Unterstützung kann ein wichtiger erster Schritt sein
In meinem eigenen Fall war die kurzfristige Unterstützung durch BIOS ein wertvoller erster Schritt.
Sie hat nicht automatisch alle Probleme gelöst, aber sie war in einer Phase hilfreich, in der möglichst schnell überhaupt erst einmal Unterstützung notwendig war.
Dieser Abschnitt beschreibt eine persönliche Erfahrung. Andere Erfahrungen können unterschiedlich sein.
Beratung, Begleitung und Orientierung
Nicht jede Unterstützung beginnt mit Therapie. Häufig ist zunächst wichtig, die eigene Situation mit jemandem sortieren und mögliche nächste Schritte besprechen zu können.
WEISSER RING
Der WEISSE RING bietet persönliche, telefonische und digitale Unterstützung für Menschen, die von Straftaten betroffen sind.
Das bundesweite Opfer-Telefon erreichen Sie unter 116 006.
Opferberatungsstellen finden
Regionale Beratungsstellen kennen häufig die örtlichen Hilfestrukturen und können bei der Suche nach weiteren Angeboten unterstützen.
Mit der Opferhilfedatenbank ODABS können Beratungsstellen in der eigenen Region gesucht werden.
Krankenkasse, behandelnde Ärzte und vorhandene Unterlagen
Manchmal führen mehrere Wege nebeneinander weiter. Auch behandelnde Ärzte, Krankenkassen und bereits vorhandene Unterlagen können bei der weiteren Versorgung eine Rolle spielen.
Nach zusätzlichen Angeboten fragen
Manche Krankenkassen bieten besondere Versorgungs- oder Unterstützungsangebote oder können auf weitere Möglichkeiten hinweisen.
Eine Nachfrage kann sich deshalb lohnen.
Hausarzt und behandelnde Ärzte
Behandelnde Ärzte können Beschwerden dokumentieren, vorhandene Befunde einordnen und bei medizinisch erforderlichen weiteren Schritten unterstützen.
Unterlagen aufbewahren
Arztbriefe, Reha- und Entlassungsberichte, Befunde und Behandlungsempfehlungen können im weiteren Verlauf hilfreich sein.
Nicht jeder mögliche Weg führt automatisch weiter
Manche Krankenkassen verfügen über eigene Hilfs- oder Versorgungsangebote. Deshalb kann eine Nachfrage sinnvoll sein.
Ich habe allerdings selbst erlebt, dass dieser Weg nicht automatisch zu schneller oder passender Hilfe führen muss. Trotzdem würde ich die Möglichkeit nicht grundsätzlich ausschließen.
Bei der Polizei gezielt nach Opferschutz fragen
Je nach Bundesland und Dienststelle gibt es innerhalb der Polizei unterschiedliche Strukturen und Ansprechpartner für Opferschutz und Opferhilfe.
Unterschiedlich organisiert
Bezeichnungen und Zuständigkeiten unterscheiden sich zwischen den Bundesländern und teilweise auch zwischen Dienststellen.
Deshalb kann es sinnvoll sein, ausdrücklich nach Opferschutz oder einem Ansprechpartner für das konkrete Thema zu fragen.
Polizeilicher Opferschutz
Die Polizei Baden-Württemberg stellt eigene Informationen zu Opferschutz und Opferhilfe bereit.
Gerade bei Gewalt, Stalking oder anderen belastenden Straftaten kann es sinnvoll sein, gezielt nach einem entsprechenden Ansprechpartner zu fragen.
Sie können beispielsweise ausdrücklich fragen: „Gibt es bei Ihnen einen Ansprechpartner für Opferschutz oder speziell für mein Thema?“
Digitale Angebote können persönliche Hilfe ergänzen
Online-Angebote oder Apps können Orientierung und Unterstützung bieten. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch notwendige persönliche medizinische, psychotherapeutische oder beratende Hilfe.
Die 116117 bietet Arzt- und Psychotherapeutensuche, Terminservices und weitere Informationen online.
Zur 116117 →Im offiziellen DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte finden Sie digitale Gesundheitsanwendungen, die nach den gesetzlichen Vorgaben bewertet wurden.
Gelistete DiGA können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, ärztlich oder psychotherapeutisch verordnet werden.
Zum DiGA-Verzeichnis →Eine App, Videosprechstunde oder Online-Beratung kann eine hilfreiche Ergänzung sein.
Welcher Weg passt, hängt von der jeweiligen Situation und dem konkreten Unterstützungsbedarf ab.
Länger anhaltende gesundheitliche und soziale Folgen
Wenn körperliche oder seelische Folgen länger bestehen und die Teilhabe beeinflussen, können neben der Behandlung weitere sozialrechtliche Themen relevant werden.
Auch seelische Beeinträchtigungen können bei der Feststellung eines Grades der Behinderung berücksichtigt werden.
Entscheidend sind die tatsächlichen Auswirkungen auf die Teilhabe.
Es müssen dabei nicht erst sechs Monate vergangen sein. Entscheidend ist, ob die Beeinträchtigung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate bestehen kann.
Ab einem GdB von 50 liegt grundsätzlich eine Schwerbehinderung vor. Bei einem GdB von mindestens 30 kann unter weiteren Voraussetzungen eine Gleichstellung im Arbeitsleben möglich sein.
§ 2 SGB IX →Menschen, die durch eine körperliche oder psychische Gewalttat gesundheitliche Folgen erlitten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung haben.
Dafür ist ein gerichtliches Urteil gegen den Täter nicht zwingend Voraussetzung.
Informationen zum SGB XIV →Länger anhaltende Tatfolgen können beispielsweise Belastbarkeit, Konzentration, Arbeitsfähigkeit, Mobilität oder das Sicherheitsgefühl beeinflussen.
Deshalb kann es hilfreich sein, konkrete Einschränkungen nachvollziehbar zu dokumentieren und medizinische Unterlagen aufzubewahren.
Ratgeber & Downloads →Nicht allein der Name einer Diagnose entscheidet
Gerade bei der Feststellung eines Grades der Behinderung kommt es nicht allein darauf an, welche Diagnose in einem Arztbericht steht.
Wesentlich sind die tatsächlichen gesundheitlichen Auswirkungen und ihre Bedeutung für die Teilhabe.
Sie müssen nicht sofort den perfekten Weg kennen.
Manchmal ist der wichtigste erste Schritt, überhaupt einen passenden Einstieg zu finden. Wenn eine Möglichkeit nicht weiterführt, kann eine andere trotzdem sinnvoll sein.
Vorsicht.info soll dabei helfen, unterschiedliche Hilfswege verständlich miteinander zu verbinden.
Quellen und weiterführende offizielle Informationen
Hilfe-Info – Hilfe und Beratung: Hilfe-Info
Soziale Entschädigung: SGB XIV
WEISSER RING: Opferhilfe
ODABS: Opferberatungsstellen finden
Polizeiliche Kriminalprävention: Informationen für Betroffene
Polizei Baden-Württemberg: Opferschutz
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: DiGA-Verzeichnis
§ 2 SGB IX: Behinderung und Schwerbehinderung
Deutsche Rentenversicherung – Reha-Nachsorge: Reha-Nachsorge

