Was ist passiert?
Ort Bonn Datum 14.07.2026 Viele Praxen unterschätzen das Risiko von Cyberangriffen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unterstützt Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen mit konkreten Handlungsempfehlungen und Checklisten dabei, die durch die neue IT-Sicherheitsrichtlinie entstehenden Anforderungen an die Cybersicherheit umzusetzen und dauerhaft zu verankern. Sensible, digital erfasste Patientendaten stehen bei Cyberkriminellen hoch im Kurs. Dabei geraten nicht nur große Kliniken und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) ins Visier, sondern auch kleine und mittelgroße Praxen. Wo Patientendaten elektronisch verarbeitet und ausgetauscht werden, können unbefugte Zugriffe, Datenverluste oder Ransomware-Attacken den Betrieb erheblich stören oder zum Stillstand bringen. Mit einem umfassenden Informationsangebot unterstützt das BSI die Verantwortlichen und Mitarbeitenden in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapiepraxen dabei, die Anforderungen der aktuellen IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 390 Sozialgesetzbuch V (SGB V) besser einzuordnen und IT-Sicherheit im Praxisalltag schrittweise zu etablieren.
Was jetzt wichtig ist
- Updates einspielen, Backups getrennt vorhalten und verdächtige Anhänge oder Links nicht öffnen.

